Schon 2018 warnte eine Studie im British Medical Journal Quality and Safety dass Personalmangel in der Pflege die Patientensterblichkeit erhöht. Mit Einsetzen der Corona-Pandemie hat sich der Pflegemangel weiter verschärft. Besonders schwer zu besetzen sind Stellen von Intensivpflegern – so eine Analyse des Jobportals Indeed aus dem Februar. Dabei komme immer mehr der Branchen-Ausstieg der Fachkräfte zum Tragen. „Arbeitsbedingungen verbessern!“ – so lautet vielfach der Ruf, um die Situation zu entschärfen. Ein Vorstoß dazu ist PPR 2.0, eine neue Pflegepersonalregelung aus der Feder der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Gewerkschaft ver.di aus dem Januar 2020. Die Regelungen können den Klinikalltag und die Investitionssicherheit vieler Stationen tiefgreifend beeinflussen. Auch wenn das Bundesgesundheitsministerium die Umsetzung bisher nicht klar beschlossen hat – Handlungsbedarf ist vorhanden.
Der Pflegesektor steht mit der Einführung dieser neuen Pflegepersonalregelung, der PPR 2.0, vor bedeutsamen Veränderungen. Nachfolgend werden 5 wesentliche Fakten zur PPR 2.0 vorgestellt, die einen Einblick in die Neuerungen und ihre potenziellen Auswirkungen auf die Pflegelandschaft geben. Mit der Weiterentwicklung der PPR soll nicht nur eine Steigerung der Pflegequalität, sondern auch eine erhöhte Attraktivität des Pflegeberufs erreicht werden.
Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG bezweifelt, dass der aktuelle Pflegepersonalquotient ausreicht, um eine bedarfsorientierte Personaldecke in Krankenhäusern sicherzustellen. Denn unnötige Bürokratisierung verhindere einen sinnvollen Einsatz des Personals im Sinne der Realität im Krankenhaus.
Die PPR 2.0 soll als Interimsinstrument den Pflegepersonalbedarf für die unmittelbare Patientenversorgung ermitteln. Und zwar auf allen bettenführenden, somatischen Stationen für Erwachsene im gesamten Krankenhausumfeld. Sie ersetzt die seit 1992 bekannte Pflege-Personalregelung (PPR) und soll die Versorgungssituation wieder stärker am Patienten ausrichten. Vertreter der Gesundheitsbranche versprechen, dass sich damit Pflegepersonal zielgerichteter einsetzen lässt und Qualität gesichert wird.
Was ist neu? Die Zeitwerte pro Patienten sollen mithilfe einer Matrix den echten Pflegepersonalbedarf abbilden.
Dazu werden Patienten täglich in je vier Grund- und Spezialpflege-Leistungsstufen eingeteilt. Unter die Grundstufen fallen z.B. Körperpflege, Ernährung oder Mobilisation, zu den Spezialstufen zählen Leistungen im Rahmen von operativen Maßnahmen oder der Wundversorgung. Jeder Stufe ist ein Minutenwert zugeordnet. Hinzu kommen Grund- und Fallwerte als Basis, um Leistungen ohne direkten Patientenbezug, wie z.B. die Ablauforganisation oder Aufnahmen und Entlassungen abzubilden. Der zusammengefasste Wert aller Patienten ergibt den Pflegepersonalbedarf des Hauses.
ATOSS Software bietet die optimale Lösung für die Umsetzung der PPR 2.0. Unsere Workforce Management Software unterstützt Krankenhäuser bei der bedarfsgerechten Personalplanung und -steuerung, indem sie schichtgenaue Personalbedarfe umrechnet, Pflegeuntergrenzen einhält und arbeitszeitgesetzliche sowie tarifliche Regeln beachtet.
Mit Funktionen wie der präzisen Berechnung des Personalbedarfs, der Anzeige von Bedarfen im Dienstplan und der transparenten Darstellung von Qualifikationen bietet ATOSS eine zukunftsorientierte, bedarfsgerechte und mitarbeiterfreundliche Lösung für eine effektive Pflegepersonalplanung.
Um die Pflegezeit pro Patient zu erhöhen, wurden die Zeitintervalle angepasst und die Nachtschicht fällt nun zwischen 22.00 und 6.00 Uhr statt ab 20.00 Uhr. Außerdem sollen nachts mindestens zwei Pflegekräfte pro Station zur Verfügung stehen. Ein Ausfallkonzept soll die neuen Personalbemessungsplänen auch bei kurzfristig erkrankten Mitarbeitern tragfähig machen. Nach einem Pre-Test in 44 Krankenhäusern wurde das Konzept im Januar 2020 vorgestellt. Die ersten Einschätzungen versprechen eine Erhöhung des Pflegezeitbedarfs pro Patienten um 8,1 Prozent gegenüber der bisherigen Pflegepersonalregelung.
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Die Zuweisung von Personal verantwortet laut DKG wieder das Krankenhaus selbst. Die Hoffnung ist, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege zu entlasten. Laut ver.di-Vertreterin Sylvia Bühler wird die Umsetzung mehr Pflegepersonal erfordern. Entsprechend sind Sanktionen bei Nichterfüllung geplant, die zwangsläufig dazu führen sollen Personal aufzustocken und Arbeitsbedingungen zu schaffen, die den Pflegebedarfen gerecht werden. Damit werde ein Beitrag zur höheren Attraktivität des Berufs leisten.
Die meisten Krankenhäuser arbeiten schon heute mit digitalen Personalplanungs-Tools, um die Besetzung der Schichten entlang der komplexen Tarife und Dienstarten regelkonform umzusetzen. Natürlich bringt die Einführung des PPR 2.0 neuen Anforderungen an Software und Dokumentationsprozesse mit sich, die dort Eingang finden müssen. Ein zeitgemäßes, digitales Workforce Management bildet derlei Anpassungen problemlos ab. Der täglichen Personaleinteilung nach Patientenbedarfen steht dann nichts mehr im Weg.
ATOSS unterstützt die optimale Realisierung der PPR 2.0. Gemeinsam mit unseren Partnern und Kunden setzen wir digitale Workforce Management Lösungen für den Gesundheitsbereich um. Bereits heute begleiten wir Unternehmen bei der regelkonformen und bedarfsoptimierten Personaleinsatzplanung. Dazu zählen zahlreiche Kliniken, die mit ATOSS eine solide Grundlage für die Umsetzung der PPR 2.0 schaffen.
Das Universitätsklinikum Frankfurt gestaltet eine bedarfsgerechte Schichtplanung. Mit ATOSS werden Besetzungsvorgaben direkt in Personalbedarfe umgewandelt, um eine stets ausreichende Personalbelegung zu gewährleisten und Pflegende zu entlasten.
Auch die Mitarbeitenden des Universitätsklinikums Mainz profitieren von ATOSS. Durch die direkte Verknüpfung von Daten aus der PPR 2.0 mit der ATOSS Software kann die Belastung der Belegschaft besser vorausgesagt und Überlastungen proaktiv vermieden werden.
Erfahren Sie jetzt, wie Sie die Regelungen der PPR 2.0 erfolgreich mit ATOSS umsetzen können.
PPR steht für "Pflegepersonalregelung". Sie wird eingesetzt, um zu bestimmen, wie viele Pflegepersonen auf einer bettenführenden Station vorgesehen sind. Diese Grenzen sollen sicherstellen, dass in Krankenhäusern ausreichend Pflegekräfte für eine angemessene Versorgung der Patienten vorhanden sind. PPR 2.0 stellt ein weiterentwickeltes Instrument zur Bestimmung des Pflegepersonalsbedarfs in Krankenhäusern dar.
Die Pflegepersonalregelung 2.0 liegt aktuell im Bundesrat zur Abstimmung. Stimmen die Länder zu, sind Krankenhäuser ab dem 1. Juli 2024 dazu verpflichtet, ihren Personalbedarf zu ermitteln und mit der aktuell vorliegenden Besetzung abzugleichen. Trotz einer ersten Einführungsphase sollen die Regelungen zeitnah umgesetzt und so eine bedarfsgerechte Besetzung des Pflegepersonals erreicht werden.
Die PPR 2.0 stellt eine überarbeitete Version der Pflegepersonalregelung dar. Sie soll als Interimslösung zur Bestimmung des benötigten Pflegepersonals und -budgets für die Betreuung von erwachsenen Patienten auf allen bettenführenden Stationen im Krankenhaus angewandt werden. Um festzustellen, wie viel Personal für die Pflege benötigt wird, werden die Patienten täglich nach Pflegeintensität in Pflege-Leistungsstufen eingeteilt, denen verschiedene Minutenwerte zugeschrieben werden. Zur Kompensation von Ausfällen muss jedes Krankenhaus ein Ausfallkonzept vorlegen. Weitere Aspekte, die beim Pflegebudget berücksichtigt werden müssen, sind Dienstplangestaltung, Nachtdienste und die Sicherstellung von Transparenz über die Personalbesetzung.
PPR 2.0 soll folgende Kernpunkte berücksichtigen:
Die Einführung der PPR 2.0 wird grundsätzlich empfohlen, da sie eine transparente Methode zur Bestimmung des Pflegepersonalsbedarfs bietet, basierend auf neuen Erkenntnissen der Pflegewissenschaft und Fortschritten im Pflegemanagement. Unterstützende Stimmen betonen verstärkt die Verbindung zwischen ausreichender Personalausstattung, positiven Arbeitsbedingungen und hochwertiger Pflege. Kritiker befürchten jedoch, dass die Einführung der PPR 2.0 zu einem erhöhten Schulungsaufwand für Angestellte führen und die Wahrnehmung von Personalengpässen verstärken könnte, was möglicherweise Frustration unter den Beschäftigten auslösen kann.2
Um den Personalbedarf in der Pflege mit PPR 2.0 zu ermitteln, sollen die Patienten täglich in vier Grund- und Spezialpflege-Leistungsstufen eingeteilt werden, denen Minutenwerte zugeordnet sind. Grund- und Fallwerte dienen als Basis. Der resultierende Zeitwert pro Patient spiegelt den Pflegepersonalbedarf wider. Die Summe aller Patientenwerte ergibt den Pflegepersonalbedarf der gesamten Einrichtung.
Pflegekategorien in der PPR 2.0 sind definierte Gruppen, in die Patienten je nach ihrem Pflegeaufwand täglich eingeteilt werden. Sie setzen sich aus der “Allgemeinen Pflege” (Stufe A1-A4) und der “Speziellen Pflege” (Stufe S1-S4) zusammen. Zur “Allgemeinen Pflege” gehören z. B. die Körperpflege oder Ernährung. Die “Spezielle Pflege” umfasst unter anderem Operationen oder medikamentöse Versorgung. Je höher die Pflegekategorie, desto höher ist auch die Intensität der Pflege. Durch die Kombination der Kategorien mit weiteren Werten wird die tägliche Pflegeintensität eines Patienten festgelegt.2
Die Einführung der PPR 2.0 ist ein wichtiger Schritt, um dem Pflegenotstand in Krankenhäusern entgegenzuwirken und die Qualität der Pflege zu verbessern. Die neue Regelung ermöglicht eine transparente und bedarfsgerechte Bestimmung des Pflegepersonalsbedarfs. Die PPR 2.0 ist bewusst als Übergangslösung gedacht, Kritik bleibt aber auch hier nicht aus. Aber gerade, weil in der Diskussion auch das Patientenwohl im Mittelpunkt steht, müssen weitere Maßnahmen zur Wertschätzung des Pflegepersonals ergriffen werden. Bei der Umsetzung der PPR 2.0 kann ATOSS Kliniken effektiv unterstützen, indem eine präzise Personalplanung ermöglicht und die Einhaltung der neuen Regelungen gewährleistet wird. So kann ein wichtiger Beitrag zur Attraktivität des Pflegeberufs und zur Patientensicherheit geleistet werden.