Eine gute Patientenversorgung ist nur gewährleistet, wenn genügend qualifiziertes Personal in Krankenhäusern und Kliniken zur Verfügung steht. Um genau das sicher zu stellen, hat das Bundesgesundheitsministerium 2019 die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) eingeführt. Die Pflegepersonaluntergrenzen legen für Bereiche mit besonders hohem Pflegeaufkommen fest, wie viel Pflegepersonal mindestens auf einer Station während einer Tages- oder Nachtschicht im Krankenhaus anwesend sein muss.
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Um Unterbesetzungen in pflegeintensiven Bereichen in Krankenhäusern und Kliniken zu vermeiden, wurde eine maximale Anzahl an Patienten pro Pflegekraft festgelegt. Dies gilt jeweils für die Tagschicht und für die Nachtschicht. Das bedeutet, für eine gewisse Anzahl an Patienten in einem bestimmten Bereich bedarf es im Verhältnis entsprechend viele Pflegekräfte.
Das 2018 in Kraft getretene Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) sieht eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) in pflegesensitiven Krankenhausbereichen vor. Dies umfasst auch die Integration der Pflege-Personalregelung (PPR) in pflegesensitive Krankenhausbereiche. Im Jahr 2019 galten Pflege-personaluntergrenzen bereits für die vier pflegesensitiven Bereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie.
Zudem wurden Untergrenzen für die Bereiche Herzchirurgie, Neurologie, Neurologische Frührehabilitation sowie die Neurologische Schlaganfalleinheit festgelegt, die ab 2020 zum Einsatz kommen sollten. Wegen der Corona-Pandemie wurde die PpUGV befristet ausgesetzt.
Ab Februar 2021 traten alle bisher geregelten Pflegepersonaluntergrenzen wieder in Kraft. Gleichzeitig werden die Untergrenzen für vier neue pflegesensitive Bereiche, Allgemeine Chirurgie, Innere Medizin, Pädiatrie und Pädiatrische Intensivmedizin, eingeführt. Damit gelten die Mindestgrenzen jetzt für insgesamt zwölf Bereiche.
Die vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegten Pflegepersonaluntergrenzen gelten in den folgenden pflegesensitiven Bereichen:
Während der Tagschicht sollen maximal sieben Patienten auf eine Pflegefachkraft fallen. In der Nachtschicht sieht die Regelung 15 Patienten pro Pflegekraft vor.
Während der Tagschicht sollen maximal zehn Patienten auf eine Pflegekraft fallen. In der Nachtschicht sieht die neue Regelung vor, dass höchstens 20 Patienten pro Pflegekraft betreut werden.
Hier ist ein deutlich höherer Wert zu finden. Die Tagschicht soll drei Patienten pro Pflegefachkraft vorsehen. In der Nachtschicht erhöht sich dieser Wert auf fünf Patienten.
Hier sind während der Tagschicht fünf Patienten pro Pflegekraft vorgesehen. In der Nachtschicht hingegen soll auf zwölf Patienten eine Pflegekraft kommen.
Hier sind während der Tagschicht 2 Patienten pro Pflegekraft vorgesehen. In der Nachtschicht hingegen kommen auf 3 Patienten eine Pflegekraft.
Hier sind während der Tagschicht zehn Patienten pro Pflegekraft vorgesehen. In der Nachtschicht hingegen kommen auf 20 Patienten eine Pflegekraft.
Hier sind während der Tagschicht zehn Patienten pro Pflegekraft vorgesehen. In der Nachtschicht hingegen kommen auf 20 Patienten eine Pflegekraft.
Hier sind während der Tagschicht zehn Patienten pro Pflegekraft vorgesehen. In der Nachtschicht hingegen kommen auf 22 Patienten eine Pflegekraft.
Hier sind während der Tagschicht sechs Patienten pro Pflegekraft vorgesehen. In der Nachtschicht hingegen kommen auf zehn Patienten eine Pflegekraft.
Zur Personaluntergrenze Pflege heißt es von Bundesgesundheitsministerium: „Die Krankenhäuser müssen für die einzelnen Monate Durchschnittswerte der Personalbesetzung ermitteln und dabei zwischen verschiedenen Stationen und Schichten differenzieren. Unabhängige Wirtschaftsprüfer oder Buchprüfer müssen die Einhaltung der Untergrenzen bestätigen. Krankenhäuser, die sich nicht an die Vorgaben halten und die Grenzen unterschreiten, müssen Vergütungsabschläge hinnehmen.“
Wie die Pflegepersonaluntergrenzen mit digitalem Workforce Management effizient eingehalten werden können, erklärt Thomas Hesse, Personaldirektor und Prokurist beim Klinikum Saarbrücken, in unserem Interview.
Herr Hesse, das Klinikum Saarbrücken gilt bei der Arbeitszeitflexibilisierung als Pionier im Gesundheitswesen. Warum?
Bereits seit 2011 bieten wir unseren Mitarbeitern sogenannte Wahlarbeitszeiten. In der Praxis bedeutet das, dass Vollzeitkräfte ihre Wochenstunden je nach Lebenssituation kurzfristig erhöhen oder reduzieren können. Dieses Konzept und auch die neuen gesetzlichen Anforderungen an den Pflegepersonaleinsatz lassen sich mit unserer Software ganz einfach umsetzen.
Was bedeutet die neue Gesetzgebung konkret für Kliniken?
In der ersten Phase, die genau ein Jahr bis 1. Januar 2020 dauern wird, sind erst einmal vier besonders pflegesensitive Bereiche von der Neuregelung betroffen: die Intensivmedizin, die Geriatrie, die Kardiologie und die Unfallchirurgie. Für diese wurde in der PpUGV das Verhältnis zwischen der Patientenzahl und der Anzahl der eingesetzten Pflegekräfte, Pflegefach- und Pflegehilfskräfte genau festgelegt.
Das definierte Verhältnis richtet sich auch nach den verschiedenen Schichten. Zusätzlich gibt es einen Grenzwert. Dieser legt das Verhältnis von Pflegefach- zu Pflegehilfskräften pro Schicht fest. Pflegepersonaluntergrenze und Grenzwert haben beide das selbe Ziel: Sie sollen sicherstellen, dass ausreichend qualifiziertes Personal für Patienten zur Verfügung steht.
Wie können Sie die Nachweisverordnung effizient umsetzen?
Die Nachweisverordnung schreibt vor, dass Krankenhäuser die Durchschnittswerte der Personalbesetzung pro Monat differenziert nach Stationen und Schichten ermitteln. Wir setzen seit vielen Jahren auf eine systemgestützte Dienstplanung mit integriertem Arbeitszeitmanagement. Die Soll- und Ist-Arbeitszeiten des gesamten Klinikpersonals sind in der ATOSS Medical Solution zentral gespeichert.
Damit haben wir in Echtzeit den genauen Überblick über die tagesgenaue Besetzung der verschiedenen Schichten in den Abteilungen und Stationen sowie über die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten. Um diese Reports leichter erstellen zu können, ist die zentrale Dokumentation von Soll- und Ist-Arbeitszeiten in unserer Software eine immense Hilfe.
Die geforderten Nachweise entstehen dann sozusagen auf Knopfdruck und im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum von zwei Wochen nach Quartalsende. Wir haben in Echtzeit den genauen Überblick über die tagesgenaue Besetzung der verschiedenen Schichten.
Wie stellen Sie sicher, dass Sie die vorgegebenen Personaluntergrenzen einhalten?
Wir wissen bereits, dass wir mit unserer aktuellen Personalstärke die Untergrenzen in der Regel einhalten werden. Für die tagesaktuelle Planung in der ATOSS Medical Solution dienen uns die Mitternachtsstatistiken aus dem SAP-basierten Krankenhausinformationssystem.
Unsere Planungsverantwortlichen können den Pflegepersonaleinsatz seit dem 1. Januar täglich ganz genau beobachten. Bei kurzfristigen Engpässen können wir mit unserem stationsübergreifenden Springerpool ausgleichen. Dieser wurde als zusätzliches Flexibilisierungsinstrument mit mehr als 30 qualifizierten Mitarbeitern eingeführt, die für ausgewählte Schichten oder definierte Tage zur Verfügung stehen. So erreichen wir einen hohen Grad an Versorgungssicherheit für die Patienten.
Aufgrund der dynamischen Entwicklung der COVID-19-Erkrankungen wurde die für 2020 gültige Personaluntergrenze Pflege befristet bis einschließlich 31. Dezember ausgesetzt. Die Nichteinhaltung der Verordnung wird in diesem Zeitraum auch nicht sanktioniert. Wir werden Sie in diesem Artikel dennoch laufend über den aktuellen Stand der Pflegepersonaluntergrenzen auf dem Laufenden halten.
Eine systemgestützte Dienstplanung mit integriertem Arbeitszeitmanagement wie die ATOSS Medical Solution unterstützt Krankenhäuser, die Anforderungen des Gesetzgebers zu erfüllen. Sie haben in Echtzeit den genauen Überblick über die tagesgenaue Besetzung der verschiedenen Schichten in den Abteilungen und Stationen sowie über die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten. Die Nachweisverordnung schreibt vor, dass Krankenhäuser die Durchschnittswerte der Personalbesetzung pro Monat differenziert nach Stationen und Schichten ermitteln. Gegenüber unabhängigen Wirtschafts- oder Buchprüfern besteht also eine Dokumentationspflicht. Damit verstärkt sich der Druck auf die Pflegepersonalbudgets und somit auch auf das Krankenhausmanagement insgesamt.