Über elf Wochen haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Unikliniken in Nordrhein-Westfalen für bessere Arbeitsbedingungen und eine stärkere Personaldecke gestreikt. Das Ziel der Gewerkschaft ver.di war es, bessere Vorgaben zur Personalbemessung zu etablieren – mit Fokus auf Patientenversorgung und echten Entlastungsangeboten für Mitarbeitende in Krankenhäusern. Mit Erfolg. In der Einigung vom 19. Juli hat die Gewerkschaft für sechs Unikliniken in Nordrhein-Westfalen einen Entlastungstarif durchgesetzt, der mit Beginn 2023 wirksam wird.
Wichtige Punkte:
Bis 2035: Versorgungslücke von 500.000 Pflegekräften droht
Der TV-E macht das Thema Belastung und eine vernünftige Personalbemessung bereichsübergreifend transparenter und als Instrument gleichsam auch den Pflegeberuf attraktiver – angesichts der Versorgungslücke von bis zu 500.000 Fachkräften bis zum Jahr 2035 eine Pflichtaufgabe. Die notwendige Aufstockung des Personals in den Unikliniken kann jedoch auch dazu führen, dass ein Verdrängungswettbewerb stattfindet, unter dem kleinere Krankenhäuser zu leiden haben.
Generell stehen Einrichtungen und auch die Politik vor der Herausforderung, die strukturellen Probleme im Gesundheitswesen anzugehen. Ein Instrument dafür wird die gesetzliche Regelung PPR 2.0 sein, ein weiteres sollte sich im Verständnis von klinischen Einrichtungen verankern: die Interessen der Mitarbeitenden bei der Arbeitszeitgestaltung mehr in den Mittelpunkt zu stellen.
Konkrete Vorschläge: So gestalten Kliniken attraktive Arbeitsplätze
Es gilt, Wirtschaftlichkeit, Patientenwohl und Mitarbeiterinteressen wirksam ins Gleichgewicht zu bringen. Ein wichtiger Baustein dafür sind Besetzungsvorgaben, die das Arbeitspensum für eine adäquate Patientenversorgung realistisch ansetzen. Damit kann eine langfristig ausreichende Personalbesetzung etabliert und Belastungssituationen gesteuert werden. Darüber hinaus sind flexible Arbeitszeitmodelle das Gebot der Stunde, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten so aktiv wie möglich in die Arbeitszeitgestaltung einbezogen werden. Und so einfach wie möglich. Self Services und Apps binden Mitarbeitende direkt in die HR-Prozesse ein. Automatisierte Tauschbörsen und Wunschdienstpläne leisten einen wertvollen Beitrag, um die Flexibilität zu erhöhen. Gleichzeitig sorgt mehr Transparenz dafür, dass die Mitarbeiterzufriedenheit steigt. Um die Anforderungen an Gesetze, Tarife, Besetzungsvorgaben und Mitarbeiterinteressen vernünftig abbilden zu können, braucht es entsprechende digitale Unterstützung.
Flexible Arbeitszeiten anbieten, Besetzungsvorgaben einhalten
Die ATOSS Medical Solution kommt bei über 300 Kliniken zum Einsatz, bildet Pflegepersonalbemessungsgrundlagen, Pflegeuntergrenzen und Tarife problemlos im Standard ab und macht die Integration der Mitarbeitenden in HR-Prozesse einfacher und effizienter. So setzt beispielsweise die Universitätsmedizin Mainz auf digitales Workforce Management, um Arbeitszeiten patienten- und mitarbeiterorientiert zu gestalten und die PpUGV-Nachweispflicht und den seit 2019 geltenden Entlastungstarif für die Pflege abzubilden. Ausgleichsansprüche für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind dabei sofort transparent.