Mobiles Arbeiten
Mobiles Arbeiten, auch Remote Work oder Mobilarbeit genannt, ist eine Arbeitsform, die vom Arbeitsort unabhängig ausgeübt wird. Der Arbeitnehmer ist nicht an einem stationären Arbeitsplatz tätig, sondern ist räumlich mobil und somit flexibel. Mobiles Arbeiten ist gesetzlich nicht geregelt. Für mobiles Arbeiten gilt auch die Arbeitsstättenverordnung nicht.
Die Formen mobiler Arbeit lassen sich laut Hans Böckler Stiftung, dem Forschungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes, wie folgt aufteilen :
Exkurs Telearbeit
Im Gegensatz zum Mobilen Arbeiten obligt die Telearbeit der Arbeitsstättenverordnung. Da auch das Homeoffice lediglich eine Form des Mobilen Arbeitens ist, findet auch hier die Arbeitsstättenverordnung keine Anwendung.
Der Begriff Telearbeit bezeichnet die Arbeit an einem fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im häuslichen Umfeld. Für die Einrichtung wie Mobiliar und Technik ist hier der Arbeitgeber verantwortlich, erläutert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAUA. Grundlage sind die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung. Wichtig ist, dass Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit im Arbeitsvertrag oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben. Dort steht, dass es sich um vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze der Beschäftigten handelt. Der Arbeitgeber hat für sie eine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart und die Dauer der Einrichtung festgelegt.
Arbeitsrechtlich wird beim mobilen Arbeiten in zwei Fällen unterschieden1:
Das Mobile Arbeiten gehört zum grundsätzlichen Arbeitsauftrag des Arbeitnehmers. Es ist vertraglich geregelt. Das betrifft vor allem Mitarbeitende, die viel beruflich unterwegs sind. Das können Vertriebsmitarbeiter, Handwerker auf der Baustelle oder im Serviceeinsatz, Paketzusteller, Fahrer, städtische Bau- oder Gartenpflegetrupps und Beschäftigte in der ambulanten Pflege sein.
Hier hat der Arbeitnehmer lediglich die Möglichkeit, außerhalb seines fixen Arbeitsplatzes, im Café, im Zug oder im Homeoffice, zu arbeiten. Aktuell greifen viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf mobiles Arbeiten zurück, um das Infektionsrisiko zu minimieren und den Arbeitsschutz zu erhöhen.
Wird Mobiles Arbeiten als Option angeboten, ist es wichtig, Regeln und Abläufe zu definieren. Die Arbeitsstättenverordnung für Telearbeit gibt Richtlinien vor, an denen sich Arbeitgeber orientieren können.
Der erste Entwurf des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für ein Mobile Arbeit Gesetz (MAG) wurde vom Kanzleramt gestoppt. Der Gesetzentwurf, der einen verbindlichen Rechtsanspruch für Arbeitnehmer auf mindestens 24 Tage pro Jahr für mobiles Arbeiten vorsah, scheiterte.
Um mobilem Arbeiten doch noch einen rechtlichen Rahmen zu geben, hat das BMAS erneut einen Referentenentwurf veröffentlicht. Ein Rechtsanspruch auf mobile Arbeit ist darin nicht mehr vorgesehen, stattdessen soll es eine Erörterungspflicht geben.2
Die Gestaltung Mobiler Arbeit ist bisher kaum ein Thema betrieblicher Akteure, sondern wird in erster Linie den Beschäftigten auferlegt. Wenn Mobilität zu einer allgemeinen Anforderung an den Arbeitnehmer wird, sollte es betrieblich festgelegte Rahmenbedingungen geben.
Die Rechte und Pflichten, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Bezug auf das Mobile Arbeiten gelten, sollten in einer Dienstvereinbarung oder in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden.
Folgende Elemente sollten darin enthalten sein:
In der Arbeitsschutzregel der Bundesregierung heißt es "Homeoffice ist eine Form des mobilen Arbeitens. Sie ermöglicht es Beschäftigten, nach vorheriger Abstimmung mit dem Arbeitgeber zeitweilig im Privatbereich (…) für den Arbeitgeber tätig zu sein."
Im Gegensatz zum Mobilen Arbeiten ist Homeoffice ein fest installierter Arbeitsplatz zu Hause, für den der Arbeitgeber verantwortlich ist.3 Der Arbeitgeber stellt dafür die Ausrüstung wie Computer und eventuell sogar das Mobiliar. Der Arbeitnehmer muss an diesem Arbeitsplatz erreichbar sein und arbeiten. Homeoffice ist nicht mit Telearbeit und den damit verbunden rechtlichen Regularien gleichgesetzt.
Hinsichtlich der Arbeitszeit ergeben sich keine wesentlichen Unterschiede: Der Arbeitgeber bleibt sowohl im Homeoffice als auch bei der Mobilarbeit für die Einhaltung der Schutzvorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) verantwortlich.
Bei örtlich entgrenzter Mobilarbeit kann jedoch die Einhaltung der in § 5 Abs. 1 ArbZG vorgesehene Ruhezeit von elf Stunden schwierig sein. So stellt zum Beispiel das Lesen beruflicher E-Mails während der Bahnfahrt eine Unterbrechung der Ruhezeit dar.
Das Konzept Mobiles Arbeiten hat durch die Corona-Krise einen enormen Schub erfahren. Aktuell greifen viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf zurück, um Mitarbeitende in das Homeoffice zu entsenden und auf diese Weise das Infektionsrisiko zu minimieren. Für alle mobile Arbeitsformen gelten die Voraussetzungen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Die gewonnene Flexibilität und Selbstbestimmung in Bezug auf Arbeitszeit und Arbeitsort bietet Unternehmen und Mitarbeitern viele Vorteile. Aufträge und Aufgaben lassen sich jederzeit und von überall aus erledigen, wenn die nötige Ruhe vorhanden ist, beim Pendeln im Zug oder während der Freizeit. Gespräche mit Kunden, Kollegen und Partnern im Ausland bzw. in anderen Zeitzonen lassen sich außerhalb der normalen Büroarbeitszeiten, im Homeoffice oder unterwegs erledigen.
Zeitlich sebstbestimmtes Arbeiten kann außerdem zu einer höheren Produktivität und Motivation führen4. Arbeitnehmer können die Phasen nutzen, in denen ihre individuelle Leistungsfähigkeit hoch ist. Die Erkenntnis, dass Mobiles Arbeiten erheblich zur individuellen Arbeitszeitgestaltung und damit zu einer gesunden Arbeitsumgebung beiträgt, führt gesamtgesellschaftlich zur mehr Akzeptanz dieser Arbeitsform.
Durch die Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort löst sich die Trennung von Privatleben und Arbeiten zunehmend auf. Mobile Endgeräte und Unternehmensanwendungen ermöglichen eine Erreichbarkeit rund um die Uhr.
Wie eine Studie von Capterra zum Thema Work-Life-Blending zeigt, beantworten 53 Prozent der befragten Mitarbeitenden berufliche Anrufe vor oder nach den offiziellen Arbeitszeiten. 48 Prozent arbeiten sogar am Wochenende. Wenn Geschäftsangelegenheiten in der Freizeit erledigt werden, häufen sich sehr schnell und oft unbemerkt Überstunden an. Regelungen zu maximaler Arbeitszeit oder Ruhezeit werden oft nicht beachtet.
Das Gefühl immer online sein zu müssen belastet 35 Prozent der Befragten. 49 Prozent fehlt im Homeoffice die Trennung zwischen Beruf und Privatleben. Remote Worker sollten also möglichst klare Grenzen ziehen zwischen Arbeit und Privatleben.
Arbeitgeber müssen sich diesen neu entstandenen Stress bewusst machen. Um die Leistungsfähigkeit und die Motivation langfristig zu erhalten, sollten Unternehmen ihre Remote Worker mit gezielten Maßnahmen unterstützen. Die gesunde Gestaltung von Arbeitszeit ist deshalb ein wichtiges Thema für die gesetzliche Unfallversicherung. Der IAG Report 2/2019 "Arbeitszeit sicher und gesund gestalten" stellt hierzu aktuelle Befunde und Empfehlungen zusammen.
Mobile Arbeit im Homeoffice kann steuerlich berücksichtigt werden. Wegen Corona wurde sogar eine Homeoffice-Pauschale eingeführt, die 5 Euro pro Tag beträgt, maximal für 120 Tage pro Kalenderjahr.
Die Homeoffice-Pauschale wird auf die Werbungskostenpauschale angerechnet. Sie hat also für Arbeitnehmer, deren Werbungskosten, inklusive Homeoffice, unter 1000 Euro liegen, wenig Nutzen. Da die Pauschale auf 600 Euro gedeckelt ist, erfahren Arbeitnehmer in der Regel eine größere Steuererentlastung, wenn das häusliche Arbeitszimmer als solches anerkannt wird.
Unfälle, die sich während einer gesetzlich versicherten Tätigkeit ereignen, sind im Regelfall Arbeitsunfälle. Das gilt unabhängig davon, wo die Arbeit verrichtet wird. Allerdings ist nicht jede Tätigkeit während der Arbeitszeit auch eine beruflich bedingte Aktivität.
Bei Mobilarbeit oder im Homeoffice ist die Abgrenzung deshalb schwierig. Einschlägige Urteile stellen fest, dass zum Beispiel der Gang in die Küche nicht durch die Unfallkassen der Berufsgenossenschaften versichert ist. Wer dagegen prüft, warum sein WLAN-Netz streikt, ist auch dann versichert, wenn sich der Router in einem Raum abseits des eigentlichen Arbeitsplatzes befindet.
Mobiles Arbeiten und Homeoffice sind Arbeitsformen, die erst durch den Fortschritt der Kommunikations- und Informationstechnologien überhaupt erst möglich wurden. Die Grundlage dafür, dass sich diese Arbeitsform überhaupt durchsetzen kann, ist die informationstechnologische Ausstattung von Unternehmen, Mitarbeitern und Teams.
Folgende Instrumente und Technologien unterstützen das Mobile Arbeiten:
Zusätzlich zum technischen Arbeitsumfeld müssen bei Heimarbeit auch arbeitsrechtliche und gesetzliche Regelungen geklärt werden. Dazu gehören zum Beispiel folgen Fragen:
Der Industrieverband Büro und Arbeitswelt (iba) liefert auf diese Fragen erste Antworten. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet die Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter durchzuführen. Diese Verpflichtung besteht auch für Mobiles Arbeiten.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) benennt zum Beispiel Vorgaben für die Einrichtung von Telearbeitsplätzen. Ein solcher Heimarbeitsplatz, wird von Arbeitnehmern regelmäßig und auf Basis einer Vereinbarung genutzt. Dies sollte beispielsweise Angaben zu Arbeitszeit und Arbeitsdauer enthalten. Bei Telearbeit gelten grundsätzlich die gleichen Vorgaben wie am fixen Arbeitsplatz im Büro.